Bundestag verabschiedet neues Gesetz zur Energieeffizienz: Auswirkungen auf Unternehmen

Bis 2030 sollen in Deutschland die Endenergieverbräuche um 26,5 Prozent gegenüber 2008 gesenkt werden, wie im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) des Bundestags beschlossen wurde. Besonders für Unternehmen ergeben sich daraus wichtige Anpassungen, die schnell beachtet werden sollten.

Energiemanagementsysteme werden nun für viele Unternehmen verbindlich. Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von über 7,5 Gigawattstunden müssen gemäß dem neuen Gesetz ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 (oder EMAS) einführen. Zudem sind Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden verpflichtet, konkrete Pläne zur Identifizierung von Energieeinsparmaßnahmen zu veröffentlichen. Die Fristen für die Umsetzung sind knapp, denn Unternehmen bekommen nur 20 Monate dafür Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Eine weitere Neuerung betrifft den Bereich der Abwärme. Denn diese soll gemäß dem EnEfG nun konsequent vermieden, genutzt oder an ein Onlineportal gemeldet werden muss, um mögliche Abnehmer zu finden.

Die wichtigsten Regelungen des EnEfG im Überblick:

  1. Energieeffizienzziele: Das EnEfG setzt Ziele zur Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs bis 2030, mit einer weiteren Zielsetzung bis 2045. Bis 2030 sollen die Endenergieverbräuche um etwa 500 TWh gesenkt werden. Die Bundesregierung wird den Fortschritt regelmäßig berichten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
  2. Energieeinsparpflichten von Bund und Ländern: Ab 2024 sind der Bund und die Länder verpflichtet, jährlich Einsparungen von 45 TWh (Bund) bzw. 3 TWh (Länder) bis 2030 umzusetzen.
  3. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand: Die öffentliche Hand muss Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen, um jährlich 2 % Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen.
  4. Einführung von Energie- oder Umweltmanagement-Systemen für Unternehmen: Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch müssen Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen. Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh müssen Effizienzmaßnahmen erfassen und veröffentlichen, entscheiden jedoch eigenständig über die Umsetzung.
  5. Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren: Rechenzentren müssen Energieeffizienzstandards einhalten, Abwärme nutzen und erneuerbare Energien verwenden. Informationen zum Energieverbrauch müssen öffentlich bereitgestellt werden.
  6. Vermeidung und Verwendung von Abwärme: Abwärme aus Produktionsprozessen soll vermieden oder genutzt werden. Informationen über Abwärmepotenziale werden öffentlich zugänglich gemacht.

Das Gesetz wird voraussichtlich Ende Oktober im Bundesrat behandelt und soll anschließend schnell in Kraft treten.

Quelle: https://www.bmwk.de/

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