Energieeffizienzgesetz 2024 (EnEfG): Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 2024 bringt eine Reihe neuer Anforderungen für Unternehmen mit sich, insbesondere für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 und 7,5 Gigawattstunden pro Jahr. Hier sind die Schlüsselpunkte im Überblick:

  • Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen Unternehmen über der Verbrauchsschwelle von als 7,5 Gigawattstunden pro Jahr sind zur Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen verpflichtet. Die möglichen Standards dafür sind DIN 50001 oder EMAS. Zu den erforderlichen Maßnahmen gehören die Erfassung von Energieflüssen und Temperaturprofilen, die Identifizierung und Darstellung von Endenergieeinsparmaßnahmen sowie die Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463.
    Unsere Energie-Management-Systeme wie SmartrRoomcontrol bieten die erforderlichen Tools zur Erfassung von Energieflüssen, zur Identifizierung von Einsparpotenzialen und zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen.
  • Audit- oder EM-Pflicht für Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Energieverbrauch Unternehmen über dieser Schwelle müssen Umsetzungspläne für Endenergiemaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Diese Maßnahmen müssen wirtschaftlich sein, mit einem positiven Kapitalwert nach 50% der Nutzungsdauer und einer maximalen Amortisationsdauer von 15 Jahren. Die Nachweispflicht und Übermittlung der Pläne an die BAFA müssen innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Unsere Software-Lösungen unterstützen Unternehmen dabei, geeignete Maßnahmen zu identifizieren und ihre Umsetzung zu planen, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.
  • Vermeidung und Verwendung von Abwärme bei mehr als 2,5 GWh Energieverbrauch Unternehmen in dieser Kategorie müssen Abwärme vermeiden, wenn technisch möglich, und unvermeidbare Abwärme im Betrieb oder bei externen Partnern wiederverwenden. Sie sind auch verpflichtet, auf Anfrage Informationen zur Wärmemenge, maximalen Leistung, Regelungsmöglichkeiten und zur jährlichen Meldung an eine Plattform bis zum 31. März jeden Jahres bereitzustellen. Wir bieten Lösungen, wie z.B. SmartrMonitoring, um die kontinuierliche Überwachung und Analyse des Energieverbrauchs von Unternehmen und ihren Prozessen zu optimieren und Einsparpotenziale realisieren.

Ordnungswidrigkeiten können für grobe oder fahrlässige Versäumnisse mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden.

Das EnEfG stellt sicher, dass Unternehmen ihre Energieeffizienz steigern und ihren Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Unternehmen sollten sich rechtzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und entsprechende Maßnahmen einleiten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Hierzu kontaktieren Sie einfach Smartrplace und unsere Energieeffizienz-Experten und lassen sich in Ruhe über die Möglichkeiten beraten: https://smartrplace.com/kosten-nutzen-analyse/

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Quellen: https://www.dabonline.de/
https://www.optenda.de/

Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Was Unternehmen jetzt wissen müssen